AXA Photovoltaikversicherung – Änderung der Annahmerichtlinien
Soeben hat die AXA Versicherung verkündet, dass die Annahmerichtlinie zur Photovoltaikversicherung für Anlagen mit einer Leistung bis 150 KWp geändert werden. Ab morgen dem 01.12.2009 ist das Feuerrisiko (d. h. Brand, Blitzschlag, Explosion – gemäß Klausel TK 1210 zu den ABE 2008) für Neuzugänge nichtmehr lesen