Solarversicherung: Kennen Sie Ihre Obliegenheiten bei einem Schadenfall?

Zunächst klären wir die Frage: Was sind Obliegenheiten überhaupt? Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer? Was sind Obliegenheitsverletzungen? Welche Folgen resultieren aus einer Obliegenheitsverletzung? Welche Obliegenheiten haben Sie bei einem Schadenfall?

Viele Fragen, auf die wir in unserem heutigen Blog-Beitrag gezielt eingehen wollen. Doch bevor wir uns dem Thema Obliegenheiten bei einem Schadenfall widmen, möchten wir zunächst den Begriff Obliegenheiten erklären.

Was ist eine Obliegenheit?

Wird zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer ein Versicherungsvertrag geschlossen, sind in diesem Vertrag sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt. Die vertraglichen Pflichten des Versicherungsnehmers werden im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt. Es gibt Obliegenheiten vor und bei einem Schadenfall. Hierbei handelt es sich um Selbstverpflichtungen, die vom Versicherungsnehmer stets beachtet und eingehalten werden sollten, denn von der Erfüllung der vertraglich geregelten Obliegenheiten hängt auch der Umfang der Entschädigungsleistung im Schadenfall ab.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Obliegenheiten können nicht eingeklagt werden, aber sie können sich für den Versicherungsnehmer im Schadenfall nachteilig auswirken. Denn bleiben sie vom Versicherungsnehmer unbeachtet, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung. Die Folgen einer Pflichtverletzung sind vom Verschuldungsgrad des Versicherungsnehmers abhängig.

Was sind die Auswirkungen?

Es ist zu klären, ob und in welchem Maße eine vertragliche Obliegenheit verletzt wurde. Wenn vertragliche Selbstverpflichtungen bewusst missachtet werden, besteht eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung. Die Versicherungsleistung kann in diesem Fall gekürzt werden. Wirkt sich die Missachtung direkt auf den Eintritt oder den Umfang des Schadens aus, muss der Versicherer keinen Schadenersatz leisten.

Je nach Schwere kann eine Obliegenheitsverletzung zu einem vollständigen Anspruchsverlust führen. Bei schweren Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Sonderfrist kündigen oder von ihm zurücktreten.

Welche Obliegenheiten gibt es?

In der Photovoltaikversicherung existieren unterschiedliche Obliegenheiten. In einem Schadenfall gelten für den Versicherungsnehmer andere Pflichten wie vor Eintritt eines Schadenereignisses. Das Thema „Selbstverpflichtungen vor einem Schadenfall“  haben wir in einem separaten Blog-Beitrag behandelt.

In den Sonderkonzepten von rosa-photovoltaik.de lassen sich die vertraglichen Verhaltensverpflichtungen bei einem Schadenfall im Einzelnen wie folgt zusammenfassen:

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Auskunftspflicht vor Vertragsschließung: Bereits bei der Antragstellung einer Photovoltaikanlagen-Versicherung ist der Antragsteller verpflichtet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in der Antragstellung gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.

Anzeigepflicht

Kommt es zu einem Schaden an der versicherten Photovoltaikanlage, dann hat der Versicherungsnehmer, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, seinen Versicherer bzw. den zu betreuenden Makler unverzüglich darüber zu informieren.

Schäden, die durch strafbare Handlungen wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Plünderung gegen das Eigentum entstanden sind, sind unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Dem Versicherer und der Polizei ist ein Verzeichnis der abhandengekommenen bzw. beschädigten Sachen einzureichen.

Zur Anzeigepflicht zählen das korrekte und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Schadenformulars sowie das Einreichen der geforderten Rechnungen.

Schadenssicherungspflicht

Schadenstellen oder beschädigte Materialien sind solange unverändert zu belassen, bis diese durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadensbild durch Fotos nachvollziehbar zu dokumentieren. Die beschädigten Teile sind zur Beweissicherung solange aufzubewahren, bis die Schadenbearbeitung durch den Versicherer abgeschlossen ist.

Informationspflicht

Zur Meldung des Schadens gehört auch die genaue Beschreibung des Hergangs des Schadeneintritts sowie die Mitteilung, in welcher Höhe der Schaden festzulegen ist. Gegebenenfalls muss ein Gutachter bestellt werden.

Soweit möglich sind dem Versicherer unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich sind. Ferner sind alle erforderlichen Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.

Dem Versicherer sind angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden können.

Schadenbegrenzungspflicht

Der Versicherungsnehmer hat ebenfalls die Pflicht nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des entstandenen Schadens zu sorgen. Gemäß den Umständen sind Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung / Schadenminderung einzuholen und soweit zumutbar zu befolgen.

Die vollständigen Beschreibungen der Obliegenheiten im Schadenfall finden Sie in den Vertragsbedingungen unserer Versicherungspartner.

Wann liegt eine vertragliche Pflichtverletzung vor?

Kommt der Versicherungsnehmer den vertraglichen Obliegenheiten nicht nach, zum Beispiel wenn durch eine mangelnde Wartung die Entstehung von Schäden an der Solaranlage begünstigt wird, liegt eine eindeutige Obliegenheitsverletzung vor.

Im Vorfeld über Obliegenheiten genau informieren!

Wer seine Solaranlage vor unvorhersehbaren Gefahren umfassend schützen möchte, der sollte auch die Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag kennen und einhalten, die der Versicherer vertraglich vorgibt. Informieren Sie sich daher vor Vertragsabschluss, welche Selbstverpflichtungen Sie zu erfüllen haben. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Ihnen Auskunft darüber.

Rundum-Versicherungsschutz für Ihre Solaranlage

Zuverlässigen Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage erhalten Sie über unsere Deckungskonzepte bereits ab 58 Euro netto im Jahr. Die Versicherungsbedingungen mit den Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer vor und bei einem Schadenfall finden Sie auf dieser Webseite.

Einfach den Button „Leistungsbeschreibung“ des gewünschten Versicherers anklicken. Auf der nächsten Seite finden Sie den Button „Versicherungsbedingungen“ des jeweiligen Deckungsgebers. Wenn Sie Fragen zu unseren Deckungskonzepten haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail-Nachricht.

Nähere Informationen zum Versicherungsschutz und Tarifrechner finden Sie auf:

www.rosa-photovoltaik.de

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