Photovoltaikversicherung: Kennen Sie Ihre Obliegenheiten vor einem Schadenfall?

Was sind Obliegenheiten überhaupt? Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer? Was sind Obliegenheitsverletzungen? Welche Folgen resultieren aus einer Obliegenheitsverletzung?

Viele Fragen, auf die wir in unserem heutigen Beitrag gezielt eingehen wollen. Doch bevor wir uns dem Thema Obliegenheiten vor einem Schadenfall widmen, möchten wir zunächst den Begriff Obliegenheiten erklären.

Was sind überhaupt Obliegenheiten?

Schließt ein Photovoltaikanlagenbetreiber mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag ab, dann sind darin sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt. Im Versicherungsrecht werden die Pflichten für den Versicherungsnehmer Obliegenheiten genannt. Diese Selbstverpflichtungen sollten vom Versicherungsnehmer stets beachtet werden, denn von der Erfüllung dieser Obliegenheiten hängt der Umfang der Entschädigungsleistung im Schadenfall ab.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten?

Obliegenheiten können nicht erzwungen oder eingeklagt werden, aber sie können für den Versicherungsnehmer im Schadenfall zu Nachteilen führen. Bleiben sie vom Versicherungsnehmer unbeachtet, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung.

Die Konsequenz: Bei einem kausalen Zusammenhang von Obliegenheitsverletzung und Schaden kann eine Kürzung der Versicherungsleistung bis hin zu einem vollständigen Anspruchsverlust erfolgen. Bei einer schweren Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer den Vertrag mit einer Sonderfrist sogar kündigen oder von ihm zurücktreten.

Haben Sie Ihre Photovoltaikanlage bestens versichert?

Stellen wir uns vor, es kommt an Ihrer Photovoltaikanlage zu einem Schadenfall, den Sie an Ihre zuständige Versicherung gemeldet haben, dann könnte die Antwort des Versicherers lauten: Der Schaden sei zwar grundsätzlich versichert, es wird aber der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung erhoben. Wie kann das möglich sein?

In den Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Selbstverpflichtungen, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, genau beschrieben. Sie sollten dem Versicherungsnehmer bekannt sein. So können im Schadenfall unangenehme Überraschungen im Rahmen der Schadenregulierung vermieden werden.

Welche Obliegenheiten vor dem Eintritt eines Schadens gibt es?

Die Versicherer beschreiben die Obliegenheiten vor dem Eintritt eines Schadenfalls immer in den geltenden Versicherungsbedingungen. In einen Versicherungsvertrag könnten zahlreiche vertragliche Pflichten bestehen, welche keiner Norm unterliegen. Jeder Versicherer kann Obliegenheiten nach seinen Vorstellungen auferlegen, wie z. B. das:

  •  die Photovoltaikanlage von einem Fachbetrieb (keine Selbstmontage) montiert wurde
  •  Nachweise über die Belastbarkeit des Tragsystems vorliegen müssen
  •  die Module den mechanischen Beanspruchungen vorgegebener IEC-Zertifikate standhalten müssen
  •  für die PV-Anlage ein RAL-Abnahmeprotokoll oder ein entsprechender Anlagenpass vorliegen muss
  •  die Solaranlage über eine Blitz-, Überspannungs- und Überstromschutzeinrichtung verfügt
  •  ab einer Anlagengröße von 150 kWp eine äußere Blitzschutzanlage installiert ist
  •  eine geänderte Nutzung des Gebäudes unverzüglich anzuzeigen ist
  •  die Wechselrichter und Akkumulatoren vor Witterungseinflüssen wie Sturm, Regen, Hagel, Eis, Schnee und vor Taupunktunterschreitung geschützt sein müssen
  •  das Gebäudedach, auf dem die Photovoltaikanlage installiert ist, in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird und Mängel oder Schäden unverzüglich zu beseitigen sind
  •  der Pflanzenbewuchs auf begrünten Dächern, auf denen die PV-Anlage steht, aus Gründen des Brandschutzes dauerhaft unter 20 cm zu halten ist
  •  Zählerstände (Ertragsdaten) mindestens monatlich zu protokollieren und dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen sind
  •  die PV-Anlage regelmäßig gewartet wird und die Tragkonstruktion, die elektronischen Hauptkomponenten (Wechselrichter), die Kabel und Leitungen sowie die Befestigungen und   Verbindungen mindestens einmal jährlich einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden und die Wartungsarbeiten entsprechend schriftlich zu dokumentieren sind
  • die Photovoltaikanlage regelmäßig, mindestens einmal monatlich und zusätzlich nach besonderen Wetterereignissen durch Sichtkontrollen überwacht wird
  • die versicherte PV-Anlage von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung geltender DIN und VDE Vorschriften installiert wurde.

Tipp: Lesen sie stets die Versicherungsbedingungen, denn Versicherungsleistungen und Obliegenheiten sind eng miteinander verknüpft.

Über die Photovoltaikversicherung können auch Energiespeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge versichert werden. Diese Zusatzbausteine haben in der Regel auch eigene andere Obliegenheiten, welche wir an dieser Stelle nicht aufgeführt haben. Dazu wird es einen separaten Beitrag geben.

Die Obliegenheiten bei einem Schadenfall

Es gibt Obliegenheiten vor und bei einem Schadenfall. Diese unterscheiden sich wesentlich. Den Selbstverpflichtungen bei einem Schadenfall haben wir einen separaten Blogbeitrag gewidmet. Sie Den Link finden Sie hier!

Die Obliegenheiten in den PV-Sonderkonzepten von rosa-photovoltaik.de

In den Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de sind die vorgenannten Obliegenheiten vor einem Schadenfall in der vorab geschilderten Form nicht enthalten. Warum eigentlich nicht? Weil wir uns bereits seit über 15 Jahren mit Photovoltaikversicherungen beschäftigen und unsere Produktgeber davon überzeugen konnten, dass viele der Obliegenheiten von einem Photovoltaikanlagen-Betreiber ohne eingehendes Fachwissen entweder nicht kontrollierbar oder umsetzbar sind. Jedoch kommen auch unsere Photovoltaikversicherung-Angebote nicht ganz ohne Obliegenheiten aus, aber wir konnten Sie auf ein Minimum reduzieren bzw. abschwächen. Folgend die Obliegenheiten vor dem Schadenfall unserer Spezialkonzepte CONDOR Photovoltaikversicherung und INTER Photovoltaikversicherung:

CONDOR Photovoltaik-Versicherung:

  • Anlageninstallation nach anerkannten Regeln der Technik
  • Abrechnungen des Energieversorgers sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und dabei vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.

INTER Photovoltaik-Versicherung:

  • Anlageninstallation nach anerkannten Regeln der Technik
  • die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen für die versicherten Photovoltaikanlagen aufzubewahren;
  • zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufzubewahren;
  • das Gebäudedach, auf dem die versicherte Photovoltaikanlage installiert ist, stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen;
  • die regelmäßige, mindestens jedoch einmal monatliche Funktionsfähigkeit (Sichtprüfung) der Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit durchzuführen; dabei festgestellte Anlagenstörungen sind unverzüglich zu beheben.

Tipp: Vorher umfassend informieren!

Obliegenheiten sind Selbstverpflichtungen, denen man nachkommen muss! Informieren Sie sich daher vor Vertragsabschluss, welche Selbstverpflichtungen Sie zu erfüllen haben. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Ihnen Auskunft und Klarheit darüber.

Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, die vertraglichen Pflichten zu beachten und zu erfüllen, um im Gegenzug auch die vereinbarten Schadenersatzleistungen zu erhalten.

Hier erhalten Sie weitere eingehende Informationen zur Photovoltaikversicherung.

Photovoltaikversicherung: Kennen Sie Ihre Obliegenheiten vor einem Schadenfall?

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