Photovoltaikversicherung R+V

Die Photovoltaik-Versicherung der R+V basiert wie nahezu jede Photovoltaikversicherung auf den ‘Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ‘. In diesem Fall sind es die ABE 91 – Fassung 01.1997. Versichert sind demnach die für eine Elektronikversicherung gängigen Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen). Der Tarif gilt für Photovoltaikanlagen bis 200 KW.

Folgende Ausschlüsse finden Anwendung:

  • Erdbeben
  • Garantieschäden
  • Schäden durch Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß)
  • Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie
  • Vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten herbeigeführte Schäden

Versicherte Sache ist die Photovoltaikanlage, bestehend aus den Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- u. Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen sowie Gleich- u. Wechselstromverkabelungen.

Kann die Photovoltaikanlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens kein Strom produzieren, so wird die nicht erwirtschaftete Einspeisevergütung erstattet (max. 2,50 EUR je kWp/Tag). Die Leistungsdauer für den Nutzungsausfall beträgt max. 90 Tage. Die Haftzeit beginnt mit dem Tag des Schadeneintritts.

Folgende Klauseln werden vereinbart:

  • 007 Angleichung der Prämien und Versicherungssummen
  • 015 Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • 016 Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • 017 Bewegungs- und Schutzkosten
  • 018 Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht

Die Klauseln 015 bis 018 sind bis jeweils 15.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Sind Arbeiten am Dach infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der versicherten Photovoltaikanlage erforderlich, so sind diese gem. der Klausel 017 bis zu 15.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Während einer Behebung eines Sachschadens, einer Revision oder einer Überholung der versicherten Photovoltaikanlage erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf dem Installationsort der Anlage, sondern gilt bundesweit. Auch Transporte sind mitversichert. Diese Abweichung zum §3 ABE ist eine Subsidiärdeckung, d. h. andere Versicherungen haben Vorrang.

Für Schäden durch Überschwemmung und Schneedruck wird eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn vereinbart.

Integriert ist eine sogenannte Baudeckung. Für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel, wird ab Anlieferung der versicherten Sache Versicherungsschutz gem. ABE gewährt. Die Entschädigung ist auf 25% der Versicherungssumme, max. 100.000 EUR begrenzt. Bei der Baudeckung handelt es sich um eine Subsidiärdeckung.

Der Antrag der R+V Photovoltaikversicherung beinhaltet insgesamt 7 Risikofragen

  1. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?
  2. Besteht für das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet wird eine Gebäudefeuerversicherung und ist diese in Benutzung?
  3. Wird oder wurde die Anlage durch eine Fachbetrieb installiert und abgenommen?
  4. Wird die Anlage auf einem Dach mit einer Mindesthöhe von 2,5 m installiert?
  5. Handelt es sich um ein Gebäude, in dem Stroh, Getreide, Heu oder ähnliches gelagert wird, oder ein Gebäude mit weicher Dachung?
  6. Ist die Anlage mit einer Blitz- u. Überspannungsschutzeinrichtung ausgestattet?
  7. Bestand bereits eine Versicherung für die zu versichernde Anlage?

Die Antrags-Risikofragen sind zum Teil mit Antragsablehnungen oder Beitragszuschlägen verbunden. Halt je nach dem, welche Gegebenheiten vorliegen. Wird die Frage 2 oder 3 mit ‘Nein‘ beantwortet ist keine Beantragung der Photovoltaikversicherung nicht möglich. Beantwortung der Frage 4 mit ‘Nein‘, hat eine Prüfung der Fachabteilung zur Folge. Wird die Antragsfrage 5 mit ‘Ja‘ beantwortet, werden stattliche 40 % Zuschlag erhoben. Für ein ‘Nein‘ auf Frage 6 gibt es 20% Beitragszuschlag.

Damit der Zuschlag auch berechnet werden kann, kommen wir nun zu den Standard-Tarifprämien der R+V Photovoltaikversicherung.

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 150,00 EUR und gilt für Photovoltaikanlagen bis 50.000 EUR Neuwert (Listenpreis).

Neuwert (Listenpreis) von 50.001 EUR bis 150.000 EUR = 3,00 ‰

Neuwert (Listenpreis) von 150.001 EUR bis 250.000 EUR = 2,70 ‰

Neuwert (Listenpreis) über 250.000 EUR = 2,4 ‰

In den vorab genannten Promillesätzen ist ein 20 %iger schadenabhängiger Sonderrabatt eingerechnet. Bei einer Schadenquote von 60% entfällt dieser.

Der standardmäßige generelle Selbstbehalt beträgt 250 EUR je Schadenfall. Wird ein höherer Selbstbehalt gewählt (500 oder 1.000 EUR) wird die Nettoprämie um 10 bzw. 20% reduziert.

Fazit:

Alles in allem hat der Tarif auf Photovoltaikversicherung der R+V Versicherung wenig gute Ansatzpunkte. Positiv zu erwähnen ist die Baudeckung, Dachschäden und die erweiterte Deckung außerhalb des Installationsortes. Weniger gut ist die 14 tägige Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Schäden durch Schneedruck und Überschwemmung. Die zusätzlich versicherten Kosten auf erstes Risiko in Höhe von jeweils 15.000 EUR sind mittlerweile als normal anzusehen. Die Selbstbeteiligung kann bei einem Kleinschaden auch bei Nutzungsausfall zum tragen kommen. Die Leistungsdauer der Nutzungsausfall beträgt gängige 90 Tage. Die Liste der versicherten Sachen (Bestandteile der Photovoltaikanlage) ist recht dürftig gehalten. Es fehlt von der namentlichen Nennung z. B. Trafo sowie Einspeise- und Erzeugungszähler. Die Kosten der R+V Photovoltaikversicherung sind sehr hoch angesiedelt, was keinesfalls durch Leistungen zu rechtfertigen ist. Im Gegenteil, es handelt sich um ein Produkt, welches leistungsmäßig gerade mal knapp über dem Mittelmaß liegt. Bei einem direkten Vergleich von Preis u. Leistung der R+V Photovoltaikversicherung mit gängigen Mitbewerbern, z. B. mit der Photovoltaikversicherung der Condor, wird die R+V mit Abstand den Kürzeren ziehen.

Photovoltaikversicherung R+V

Ein Gedanke zu „Photovoltaikversicherung R+V

  • 9. Oktober 2012 um 20:53 Uhr
    Permalink

    Wir haben nahezu alle Versicherungen bei der R+V. Die Photovoltaikversicherung konnte preislich da aber nicht mithalten. Deshalb haben wir bei rosa abgeschlossen.
    Toi toi toi, wir haben sie noch nicht gebraucht.

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