Photovoltaikversicherung Gerling

Die Antragstellung

Beantragbar ist der Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen bis 500.000 EUR. Größere Anlagen sind nur auf Anfrage möglich. Der Antrag auf Photovoltaikversicherung der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG ist recht kurz und knapp gehalten. Wenige direkt im Antrag gestellte Fragen lassen das Produkt im ersten Moment sehr einfach erscheinen – wenn da nicht der separate Fragebogen zur Photovoltaikversicherung wäre, der als Anlage zum Antrag einzureichen ist. Fragen zum Witterungsschutz, Blitzschutz u. Überspannungsschutz, Diebstahl –u. Vandalismusschutz, Statik, Wartung u. BU-Risiko machen es dem Antragsteller schwer. Hier könnte die eine oder andere Frage zu Problemen führen, da zum Teil Fachkenntnisse erforderlich sind.

Die Bedingungen

Grundlage der Photovoltaikversicherung bilden die ABE 95.1 sowie die Besonderen Bestimmungen zur Elektronikversicherung. Die Ertragsausfalldeckung infolge sachschadenbedingter Betriebsunterbrechung wird über die ABEBU und die Besonderen Bestimmungen zur Betriebsunterbrechungsversicherung geregelt.

Der Versicherungsbeitrag

Der Mindestbeitrag gemäß Tarif beträgt 250,00 EUR. Der Beitragssatz liegt bei einer Selbstbeteiligung von 250 EUR bei 3 ‰ und senkt sich bei steigendem PV-Anlagenwert – parallel erhöht sich jedoch auch der Mindestbeitrag. Durch Ausschlüsse z. B. Feuerrisiko oder eine wahlweise höhere Selbstbeteiligung, kann der Beitrag nochmals gesenkt werden.

Die Ertrags-Ausfalldeckung

Anlagen bis 50 kWp sind Prämienfrei mitversichert. Die Karenzzeit beträgt 2 Tage, die Haftzeit 3 Monate bei einer Ausfallentschädigung von 2 EUR je kWp/Tag. Anlagen über 50 kWp werden mit einem 20%igen Zuschlag auf die Elektronikprämie versehen. Die Karenzzeit, Haftzeit und Tagesentschädigung bleiben unverändert.

Fazit:

Der Gerling Photovoltaikversicherung ist auch nach Sichtung der zugrunde liegenden Bedingungen nichts außerordentlich positives zu entnehmen. Die Antragstellung ist sehr umfangreich und zeitraubend. Die sehr hohen Versicherungsbeiträge sollen anscheinend eine besonders gute Deckung suggerieren, was ich aus meiner Seite nicht bestätigen kann. Vielmehr gibt es Anbieter, welche mit einer weitaus günstigeren Prämie, wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz bieten. Die Ausfallversicherung mit einer Haftzeit von 3 Monaten, ist gerade für größere Photovoltaikanlagen zu gering bemessen.

Photovoltaikversicherung Gerling