Photovoltaik-Sonstiges

Rechtsschutzversicherung und Photovoltaik

Der Betrieb einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ist aufgrund der Stromeinspeisung und dem Bezug der Einspeisevergütung eine gewerbliche Tätigkeit. In der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige (Privat-Rechtsschutz) sind daher alle Rechtsstreitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Photovoltaikanlage stehen, ausgeschlossen. Gerade der Besitzer des selbst genutzten 1-2 Familienhausesmehr lesen