GDV-Leitfaden VdS 6023 (Entwurf 2025): Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen auf Dächern

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im letzten Monat die zweite Auflage seines Leitfadens „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern – Möglichkeiten zur Minimierung eines Brandrisikos“ als Entwurf veröffentlicht.
Das Dokument (VdS 6023 : 2025-12) bündelt Erkenntnisse zu typischen Brandursachen bei Dach-PV und übersetzt sie in konkrete Präventions- und Organisationsmaßnahmen. Der Entwurf ist Teil eines öffentlichen Konsultationsverfahrens und dient als gemeinsamer Referenzrahmen für Planer, Errichter, Betreiber und Versicherer.

Warum ein neuer Entwurf?Photovoltaik Dachanlage

Dach-PV erhöht die Komplexität des Brandschutzes: Neben den Dachmaterialien kommen elektrische Komponenten, Leitungen und Kunststoffe hinzu. Der Leitfaden beschreibt, dass Brände häufig aus einem Zusammenspiel von Planungs-/Montagefehlern, Produktmängeln oder unzureichender Wartung entstehen. Für die Versicherbarkeit ist daher entscheidend, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert werden.

Die wichtigsten Neuerungen der 2. Auflage

  • Übersichtlichere Darstellung der Risikominderungsmaßnahmen:
    Die Empfehlungen sind im Kernkapitel neu strukturiert und leichter in der Projektpraxis anzuwenden.
  • Anhang A vollständig überarbeitet:
    Die frühere tabellarische Übersicht wurde ersetzt, damit Anforderungen klarer und konsistenter dargestellt sind.
  • Anhang B als Nachweis-Formblatt:
    Betreiber und Errichter können damit dokumentieren, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden – ein wichtiger Baustein für den Versichererdialog.

Kernbotschaften für Planung, Bau und Betrieb

Der Entwurf betont drei Punkte, die sich wie ein roter Faden durch das Dokument ziehen:

  • Normenkonforme Planung und Installation:
    Abweichungen sind nur zulässig, wenn das Schutzziel gleichwertig erreicht wird und dies begründet ist.
  • Dach und PV als Gesamtsystem bewerten:
    Selbst wenn Dach und PV einzeln zulässig sind, kann die Kombination zusätzliche Maßnahmen erfordern (z. B. zur Leitungsführung oder zur Vermeidung von Brandweiterleitung).
  • Früher Austausch mit dem Versicherer:
    Besonders bei Bestandsgebäuden empfiehlt der GDV, den Versicherer bereits in der Konzeptphase einzubinden und bei Bedarf VdS-anerkannte Sachverständige hinzuzuziehen.

Relevanz für Betreiber und Versicherer

Für Betreiber liefert der Leitfaden ein praxisnahes Set an „Best Practices“ zur Reduktion von Brandrisiken – von der Systemauswahl bis zur Wartungsorganisation. Versicherer erhalten gleichzeitig eine aktualisierte Grundlage, um Risiken einheitlicher zu bewerten und Präventionsnachweise abzufragen. Wer die Empfehlungen früh berücksichtigt, reduziert damit nicht nur das Schadensrisiko, sondern verbessert in der Regel auch die Versicherbarkeit der Anlage.

Konsultation bis 31. Dezember 2025

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis 31.12.2025 möglich.
Das zugehörige Formular stellt der VdS-Verlag bereit:
Formular für Stellungnahmen (RTF)

GDV-Leitfaden VdS 6023 (Entwurf 2025): Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen auf Dächern
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