NRW: Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen für den Photovoltaikausbau

NRW stellt 230 Mio. Euro Fördermittel für Klimaschutztechnik bereit und will somit den Photovoltaikzubau weiter beschleunigen.

Um den Klimawandel zu bekämpfen, muss beim Thema Klimaschutz zügig gehandelt werden. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein Westfalen sieht Landesklimaschutzgesetz vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent reduziert werden müssen. Für das Jahr 2045 hat sich die Landesregierung vorgenommen, klimaneutral zu sein!

230 Millionen Euro für Klimaschutztechnik

Ein Großteil der Klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten bündelt das Land NRW im Förderprogramm progres.nrw. Zur Erreichung der Ziele stellt das Land NRW Fördermittel bereit, um somit Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der Realisierung klimafreundlicher Vorhaben in der Region aktiv zu unterstützen. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie stellt die Regierung in NRW dieses Jahr 230 Millionen Euro bereit.

Förderprogramme im Überblick

Solarenergie zu Land und zu Wasser

Die Landesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und unterstützt gemäß vorliegender Förderrichtlinie im Bereich Photovoltaik auch Freiflächenanlagen, PV-Anlagen in der Agrarwirtschaft (Agri-PV) und auf Gewässern, die nicht über das EEG-gefördert werden. Floating- und Agri-PV-Anlagen werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Die maximale Förderung in diesem Bereich beträgt eine Million Euro.

Planungs- und Beratungsleistungen

Auch Planungs- und Beratungsleistungen von Freiflächenanlagen werden finanziell unterstützt. Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Gutachten für die Errichtung von PV-Anlagen bis zu 35.000 Euro für Unternehmen und bis 50.000 Euro für Kommunen und Zweckverbände.

Förderung von Fassadenanlagen

Erstmalig unterstützt die NRW-Landesregierung Photovoltaikanlagen an Fassaden. Die Förderhöhe beträgt 350 Euro je Kilowattpeak. Die Förderhöchstgrenze 50.000 Euro.

Carports mit Solardach

Auch Carports mit Photovoltaikdach werden unterstützt mit 500 Euro je Kilowattpeak. Förderhöchstgrenze: 50.000 Euro. Voraussetzung: Offene Parkplätze mit mehr als 10 Stellplätzen, die einem Nicht-Wohngebäude dienen und die vor 2022 errichtet wurden.

Zuschuss zur Erneuerung der Hauselektrik

Damit Dächer von bestehenden Mehrparteienhäusern zukünftig stärker mit Solaranlagen ausgestattet werden und somit das Mieterstrommodell an Attraktivität gewinnt, werden Hauseigentümer im Bereich „Erneuerung der Hauselektrik“ mit einer Förderung von bis zu 20.000 Euro finanziell unterstützt. Voraussetzung ist die Installation einer neuen Solaranlage, um den darüber erzeugten Sonnenstrom den einzelnen Mietparteien als Mieterstrom zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den Einzelmaßnahmen finden Sie auf NRW-Förderübersicht 2023!

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