Fehler, die Sie bei der Wahl Ihrer Photovoltaikversicherung vermeiden sollten!

Das komplette Eigenheim mit selbst erzeugtem Solarstrom versorgen, Wäsche waschen, Geschirr spülen, das Elektroauto aufladen und vieles mehr. Viele Hausbesitzer möchten sich den Traum von der unabhängigen und klimaneutralen Stromerzeugung über die eigene Solaranlage auf dem Dach ihres Hauses zeitnah erfüllen. Doch aktuell ist aufgrund der gestiegenen Nachfrage, dem bestehenden Fachkräftemangel und den Lieferkettenproblemen in puncto Realisierung mit erheblichen Zeitverzögerungen zu rechen und eine Menge Geduld gefragt.

Ist die PV-Anlage erstmal gebaut und in Betrieb, ist es wichtig, dass es auch so bleibt und sie störungsfrei läuft, denn die Investition in das langlebige Technikwunder sollte sich so lange wie möglich rechnen. Störungen, Ertragsausfälle oder teure Anlagereparaturen passen da so gar nicht in das Investitions- oder Finanzierungskonzept des Betreibers. Bedenken Sie, dass sich eine Solaranlage, die sich 365 Tage im Jahr unter freiem Himmel befindet, permanent einer Vielzahl unvorhersehbarer Risiken ausgesetzt ist. So sind Beschädigungen an der Anlage durch Sturm, Hagel, Blitz, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser, Überschwemmung, Kurzschluss, Überspannung, Fahrlässigkeit, Frost, Schneedruck, Tierverbiss oder Bedienungsfehler keine Seltenheit. Deshalb sollten Anlagenbetreiber sich zuverlässig absichern und die nachfolgenden Empfehlungen unbedingt beachten:

Darauf sollten Sie bei der Versicherung Ihrer Photovoltaikanlage unbedingt achten!

Einschluss der Solaranlage in die Wohngebäudeversicherung! Warum diese Kombination teuer werden kann!

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage in den Versicherungsschutz der bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung mit ein schließen, vergewissern Sie sich vorher, welche Schadenereignisse die Gebäudeversicherung im Schadenfall übernimmt. Es können Deckungslücken bestehen, weil nicht alle Risiken versichert sind, denn bei Wohngebäudeversicherungen handelt es sich um Sachversicherungen und nicht um Allgefahrenversicherungen!

In einigen Verträgen sind bestimmte Risiken gar nicht mitversichert wie zum Beispiel Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Erdbeben, Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Tierverbiss, Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit. Reparaturkosten für Gefahren, die nicht versichert sind, müssen vom Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernommen werden.

Aufgrund der bestehenden Lieferengpässe sind Bauteile von Photovoltaikanlagen wie Wechselrichter oder Solarmodule begehrte Diebstahlobjekte geworden. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen der Police vor Vertragsbeantragung sorgfältig zu prüfen, um zu wissen, welche Anlagenteile versichert sind. Der Risikoschutz sollte alle Bauteile der Solaranlage wie Wechselrichter, Module, Einspeisezähler, Energiespeicher, E-Ladestation, Verkabelung und Tragekonstruktion enthalten. Kurz um: Alles, was für den ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten PV-Anlage erforderlich ist, sollte versichert sein!

Empfehlung: Wenn unvorhersehbare Schäden die von außen auf die Anlage einwirken aufgrund von Ausschlüssen nicht versichert sind, ist eine spezielle Photovoltaikanlagenversicherung auf Basis einer Allgefahrenversicherung immer die bessere Wahl.

Warum die Ertragsausfallabsicherung in der Photovoltaikversicherung ein Muss ist!

Bei einem Schadenfall an der Photovoltaikanlage kommt es fast immer auch zum Ausfall der Stromerzeugung. Für den Reparaturzeitraum kann kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Es bestehen finanzielle Verluste durch entgangene Erlöse aus der Stromeinspeisung. In diesem Fall ist eine Ertragsausfallversicherung sinnvoll. Sie ersetzt den Verlust für die Ausfalldauer.

Wenn die Photovoltaiklanlage keinen Strom erzeugt, muss Strom aus externen Quellen zugekauft werden. Die Mehrkosten für den Fremdenergiebezug sollten über den PV-Versicherer abgesichert sein.

Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage immer eine Ertragsausfallversicherung enthält, sonst zahlen Sie im Schadenfall den entstandenen Ertragsausfall selbst.

Obliegenheiten in der PV-Versicherung! Wichtige Pflichten, die Sie unbedingt beachten sollten!

Photovoltaikanlagenversicherungen gibt es bereits für relativ geringe Beiträge. Lassen Sie sich aber von niedrigen Versicherungsprämien nicht blenden. Vergleichen Sie die Versicherungsleistungen genau und achten Sie in den Bedingungen besonders auf das Kleingedruckte: Wichtig sind die bestehenden Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers.

Kurz erklärt! Was sind Obliegenheiten?

In der Photovoltaikversicherung sind Obliegenheiten sogenannte Selbstverpflichtungen oder Verhaltensregeln, die ein Versicherungsnehmer ergreifen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

So verlangen einige Photovoltaikversicherer schriftliche Nachweise wie Betriebs- oder Wartungsprotokolle über die regelmäßig stattgefundenen Anlagen- bzw. Geräteüberprüfungen. Kommt es aufgrund technischer Störungen zu einem Schadenfall an der PV-Anlage, der auf eine mangelnde Wartung oder Instandhaltung zurückzuführen ist, kann der Versicherer aufgrund der nicht eingehaltenen Pflichten des Versicherungsnehmers die Leistung im Schadenfall kürzen oder im Extremfall sogar komplett verweigern.

Daher ist es überaus wichtig, die Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag genau zu kennen, damit es im Schadenfall nicht zu Überraschungen kommt.

Fazit:

Optimaler Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Bereits ab 58 Euro netto im Jahr kann der gewünschte Versicherungsschutz schnell und einfach online beantragt werden; inklusive Ertragsausfallversicherung, Fremdstrombezug bis 500 Euro, Batteriespeicher- und Wallbox-Absicherung und zahlreichen Deckungserweiterungen. Außerdem sind Wartungsverträge keine vorgeschriebene Selbstverpflichtung.

Weitere Informationen zu den versicherten Leistungen und Tarifrechner finden Sie auf:

www.rosa-photovoltaik.de

Fehler, die Sie bei der Wahl Ihrer Photovoltaikversicherung vermeiden sollten!

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