Warum eine Photovoltaikanlage dem Gebäudeversicherer immer gemeldet werden sollte!

Sie haben sich beim Versicherungsschutz Ihrer neuen Photovoltaikanlage für eine spezielle Allgefahrenversicherung entschieden! Das war die richtige Wahl, denn nur so ist Ihre Solaranlage gegen unterschiedliche Gefahren und Risiken rundum optimal abgesichert.

Mit dem alleinigen Abschluss einer sepziellen Photovoltaikanlagenversicherung ist es aber noch nicht getan. Es gibt gute Gründe, warum Sie zusätzlich Ihre Gebäudeversicherung über die Installation einer neuen Solaranlage auf Ihrem Haus informieren sollten!

(1) Aktualisierung der Versicherungssumme:

Mit der Installation einer Photovoltaikanlage steigt auch der Wert des Gebäudes, auf dem sie errichtet wurde und somit auch die Versicherungssumme. Es ist möglich, dass die bestehende Deckungssumme angepasst werden muss, um im Schadenfall ausreichend versichert zu sein.

Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Gebäudes und der Solaranlage entsprechen. Einige wenige Versicherer verlangen einen Risikozuschlag bei Installation einer Photovoltaikanlage. In solch einem Fall wird der Gebäudeversicherer aber ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

(2) Schutz vor Regressansprüchen:

Kommt es zu einem Schaden, der durch die Photovoltaikanlage verursacht wurde, kann es sein, dass der Gebäudeversicherer Regressansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Installateur geltend macht.

(3) Beachtung der Anzeigepflicht:

Kommt es zu einem Schadenfall am versicherten Gebäude, der ursächlich von der Photovoltaikanlage ausgeht, kann sich der Gebäudeversicherer nicht auf die Anzeigepflichtverletzung einer „erhöhten Gefahr“ berufen.

Kommen Sie der vertraglichen Selbstverpflichtung (Obliegenheit) nicht nach, kann dies dazu führen, dass Ihnen Ihr Gebäudeversicherer im Schadenfall nicht den vollen Schutz bietet.

Damit es in einem Schadenfall gar nicht so weit kommt und mögliche Probleme gleich im Vorfeld vermieden werden, ist es ratsam, dem Gebäudeversicherer die neu installierte Photovoltaikanlage zu melden. Das stellt sicher, dass die Vertragsbedingungen des Versicherers eingehalten werden.

Um Ihre Solaranlage bei der Wohngebäudeversicherung anzuzeigen, haben wir auf unserer Website www.rosa-photovoltaik.de unter der Rubrik „Wissen & Service“ ein Musteranschreiben im Word- und PDF-Format für Sie vorbereitet. Dieses können Sie herunterladen, individuell ausfüllen und an Ihre Gebäudeversicherung versenden.

Hier gelangen Sie direkt zu den Musteranschreiben

Prüfen Sie aber vorab noch mal Ihre Versicherungsunterlagen auf eventuelle Bedingungen und Vorgaben, die für die Meldung der PV-Anlage relevant sein könnten.

Oftmals reagieren die Gebäudeversicherer mit einer stillen Kenntnisnahme auf Ihre Meldung. Daher versenden Sie das Schreiben so, dass Sie einen Beleg zu Ihren Unterlagen nehmen können.

Warum eine Photovoltaikanlage dem Gebäudeversicherer immer gemeldet werden sollte!

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